Unfallversicherung

In Deutschland geschieht nahezu im Sekundentakt ein Unfall. Häufig ereignen sich diese Unfälle in der Freizeit, und nicht selten sind Kinder beteiligt. Die Unfallversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz vor den möglichen Folgen eines Unfalls. Hinsichtlich dieser Versicherungslösung existieren unterschiedliche Ausprägungen, die oftmals kombiniert in einem Versicherungspaket abgeschlossen werden können.

 

 

Unterschiedliche Ausprägungen der Unfallversicherung:

  • Unfallrente
  • Unfall-Krankentagegeld
  • Unfall-Krankenhaustagegeld
  • Bergungskosten
  • Invaliditätsleistung
  • Invaliditätsentschädigung
  • Todesfallleistung
  • Kurkostenbeihilfe

 

Im Einzelnen sollten folgende Mindeststandards für die Unfall-Versicherung in Ihrem Vertrag enthalten sein (Stand 11.03.2008):
Die vom Versicherer verwendeten allgemeine Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen und Klauseln für die Unfallversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) „empfohlenen“ Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB 99 dem neuen VVG angepasst, oder AUB 2008) sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GdV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
Bergungskosten inkl. Rückholkosten (Formulierung gemäß BB-Bergungskosten 91) sind mit mind. 5.000 Euro versichert.
Vergiftungen durch Gase und Dämpfe sind versichert Deckungsumfang mindestens nach der Formulierung: „Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender
Gase und Dämpfe sind auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase und Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.

Ausgeschlossen bleiben die durch den Beruf an sich bedingten, insbesondere auch die durch gewöhnliche Einatmung allmählich zustande kommenden Schädigungen (Berufs- und Gewerbekrankheiten).“
Bewusstseinstörungen durch Trunkenheit (Formulierung gemäß BB-Einschluss
Bewusstseinsstörung 91) sind mitversichert.
Schäden durch Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen (außer bei beruflichem Umgang1, Formulierung gemäß BB Gesundheitsschäden durch Röntgen/Laser 93) sind mitversichert.
Tauchtypische Gesundheitsschäden sind mitversichert.
Deckungsumfang mindestens nach der Formulierung: „Als Unfall gilt auch der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen.“
Körperschäden anlässlich der Rettung von Menschen und Sachen sind mitversichert.
Deckungsumfang mindestens nach der Formulierung: „Das VU beruft sich nicht auf die Leistungsvoraussetzung der Unfreiwilligkeit, wenn die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt.“
In der Kinderunfall-Versicherung bei Kindern bis zu 14 Jahre ist zusätzlich die Vergiftung in Folge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund mitversichert.

Ihr Ansprechpartner:

Mario Weber